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Notfallrelevante Antidota
Bei den Antidota wird unterschieden in solche, die für den Notfall relevant und solche, die der Klinik vorbehalten sind. Allen gemeinsam ist eine kritische Abschätzung des Verhältnisses Nutzen zu Risiko vor der Gabe. So ist eine unüberlegte Applikation von z.B. Naloxon als Antidot bei Opiat-Intoxikationen oder Flumazenil bei der Benzodiazepin-Vergiftung gefährlich. Beiden Antidota ist eine deutlich verkürzte Halbwertzeit gegenüber ihren Wirksubstanzen zu eigen, bei Patienten mit chronischem Abusus kann eine nur schwer zu beherrschende Entzugssymptomatik entstehen und besonders bei Flumazenil besteht die Gefahr einer Einschränkung der Pharmakotherapie bei möglichem Auftreten eines generalisierten Krampfanfalls durch eine herabgesetzte Krampfschwelle bei Mischintoxikationen mit Alkohol oder Substanzen, die eine anticholinerges Syndrom bewirken können. Bei schwersten Intoxikationen mit Atemdepression sollte eine Intubation mit Beatmung vor einer kontinuierlichen Antidottherapie stehen.
Notfallrelevante Antidota mit Indikation, Dosierung und Risiken bei Intoxikation
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